Gesetzliche Gewährleistung & Verbraucherrechte
Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten
Liebe Kundin, lieber Kunde,
unsere oberste Priorität ist die Qualität unserer Produkte – egal ob hochwertiges Pferdefutter oder stabiles Heunetz. Dennoch möchten wir Sie hiermit transparent über Ihre gesetzlichen Rechte informieren:
- Gesetzlicher Schutz: Für alle physischen Waren in unserem Onlineshop gilt europaweit die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
- Was bedeutet das für Sie? Sollte ein Produkt bereits bei der Lieferung mangelhaft oder beschädigt sein (z. B. eine defekte Heuwaage oder ein beschädigter Futtersack), haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung).
- Besonderheit bei Futtermitteln: Bitte beachten Sie, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) Ihrer Futtermittel besteht. Die Gewährleistung greift jedoch nur für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden (z. B. Produktionsfehler oder Transportschäden), nicht für spätere Schäden durch unsachgemäße Lagerung im Stall.
- Reparatur-Bonus: Entscheiden Sie sich bei einem Defekt an unserem Futterzubehör (z. B. Heuwaagen) innerhalb der Frist für eine Reparatur statt für einen kompletten Umtausch, verlängert sich die Gewährleistungsfrist für dieses reparierte Produkt einmalig um weitere 12 Monate.
Haben Sie Fragen zu einem beschädigten Artikel? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
